Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema EC-Karte
Bei einer EC-Karte handelt es sich um eine Scheckkarte. EC steht dabei für "electronic cash". "Electronic cash" ist das Debitkarten-System des zentralen Kreditausschusses (ZKA), der Vertretung der kreditwirtschaftlichen Spitzenverbände Deutschlands. Die EC-Karte ist eine Debit-Karte und ist immer direkt an das Konto des Karteninhabers geknüpft. Karten mit dem electronic-cash-Logo werden nur von Kreditinstituten ausgegeben, üblicherweise in Verbindung mit einem Giro-Konto. Bei electronic-cash erfolgt die Kartenzahlung durch Eingabe der PIN (Persönliche Identifikationsnummer) durch den Karteninhaber an einem sogenannten EFT-POS-Terminal (Electronic-Funds-Transfer-Terminal=Elektronischer-Wert-Übertragungs-Terminal). Dabei findet eine Online-Autorisierung der Zahlung statt. Neben der eingegebenen PIN wird der Zahlbetrag mit dem auf dem Konto verfügbaren Guthaben nebst einem eventuellen Dispokredit geprüft. Bei einem negativen Prüfungsergebnis wird die Zahlung verweigert.
Die Bezeichnung EC stammt ursprünglich von "Eurocheque", einem europaweiten einheitlichen Scheckzahlungssystem in Verbindung mit einer Bankgarantie, indem die EC-Karte bis 01.01.2002 als Garantiekarte für die Einlösung von eurocheques fungierte. Seitdem heißen die EC-Karten Maestro-Karten. Ähnliche Debitkartensysteme sind Visa Electron. Electronic-cash-Debitkarten werden von den ausgebenden Kreditinstituten oft zusätzlich mit Maestrokarten-Funktionalität ausgestattet und dann als EC/Maestro-Karten bezeichnet. Zu erkennen sind diese an dem entsprechenden Logo.
Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline mit! Stand: 31.01.2012