Delikt im strafrechtlichen Sinne bezeichnet jedes strafrechtlich relevante Tun, also jede Straftat. Dazu zählen nach deutschem Strafrecht Verbrechen und Vergehen, wobei sich Verbrechen von Vergehen dahingehend unterscheiden, dass erstere mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsentzug bedroht sind. Die Mindeststrafe für Vergehen ist dagegen eine einkommensabhängige Geldstrafe, die sich nach sog. Tagessätzen bemisst. Nicht zu den Delikten zählen die Ordnungswidrigkeiten, die man vor allem vom Straßenverkehr her kennt und die in der Regel nur mit Geldbußen in festgelegter Höhe, unabhängig vom Einkommen, geahndet werden. Ein großer Teil der nach deutschem Strafrecht relevanten Delikte findet man im Strafgesetzbuch (StGB). Dieses ist allerdings nicht abschließend. Es gibt eine Vielzahl von Spezialgesetzen, die ebenfalls strafrechtliche Delikte enthalten. So z.B. das Steuerrecht, das Betäubungsmittelrecht oder das Umweltrecht. Weiteren Fragen zum Thema Delikt können durch einen Anruf bei der Deutschen Anwaltshotline geklärt werden! Stand: 29.03.2010