Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Bußgelder
Verwarnungs- und Bußgelder sind die Mittel der anwendenden Behörde, um Verstöße gegen Vorschriften zu ahnden. Mit einem Bußgeld soll nicht eine Tat gesühnt werden, wie es im Strafrecht der Fall ist, sondern eine bestimmte Ordnung durchgesetzt werden. Es geht um die Beachtung von Ge- und Verboten. Im Gegensatz zum Strafrecht unterliegt die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten im pflichtgemäßen Ermessen der Verwaltungsbehörde (§§ 35 Abs. 1, 47 Abs. 1 Satz 1 OWiG).
Begeht jemand eine Ordnungswidrigkeit, kann je nachdem, was das Gesetz vorschreibt, ein Verwarnungs- oder Bußgeld erhoben werden. Das Verwarnungs- oder Bußgeld soll den sich ordnungswidrig Handelnden disziplinieren und ihn von einer weiteren Begehung der Ordnungswidrigkeit abhalten. Dabei sind diese Mittel in jeglicher Hinsicht in der öffentlichen Verwaltung anwendbar. Hauptanwendungsgebiet ist sicherlich die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr. Aber auch beispielsweise bei illegaler Müllbeseitigung, einer falschen Angabe von Ordnungsdaten oder nicht genehmigtem Veranstalten von Feuerwerken und anderen Sachverhalten kann ein Bußgeld verhängt werden. Im Bereich des Straßenverkehrs wird das Bußgeld standardisiert über den Bußgeldkatalog ermittelt, von dem jedoch bei Vorliegen von bestimmten Erkenntnissen nach oben und unten abgewichen werden darf.
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