Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Bußgeldbescheidsfrist Bußgelder werden zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten durch einen Bußgeldbescheid eingefordert. Bei Geringfügigkeit kann eine Verwarnung ausgesprochen werden. Das Bußgeld hat besondere Bedeutung für Verkehrsordnungswidrigkeiten. Das Bußgeldverfahren ist kein Strafverfahren.
Die häufigsten Bußgelder werden für Verkehrsverstöße erhoben. Anrufe zum Bereich Bußgeld beziehen sich oft auf die Frage, was beim Erhalt eines Bußgeldbescheides zu tun ist, ob ein Bußgeld rechtmäßig ist, und ob die Höhe des Bußgeldes in Ordnung ist. Oftmals geht es dabei um die Frage, ob der Bußgeldbescheid innerhalb der so genannten Verjährungsfrist erfolgt ist. Vergehen, die mit einem Bußgeldbescheid geahndet werden können, unterliegen nicht alle der gleichen Verjährungsfrist. Für die Verkehrsverstöße einfacher Art gilt regelmäßig eine dreimonatige Frist, so dass ein Bußgeldbescheid, welcher nach dieser Zeit bei dem Betroffenen zugestellt wird, regelmäßig verjährt sein dürfte. Allerdings kann diese Frist ohne Weiteres unterbrochen werden, z.B. durch Übersendung des Anhörungsbogens. Dabei ist jedes Problem ein wenig anders gelagert.
Viele Fragen zum Bußgeld lassen sich von einem in diesem Fachbereich erfahrenen Rechtsanwalt innerhalb weniger Minuten sofort beraten. Stand: 17.02.2012
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