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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Bußgeldbescheid

Mittels eines Bußgeldbescheides werden Ordnungswidrigkeiten aus den verschiedensten Lebensbereichen durch die Verwaltungsbehörde geahndet. Dabei gilt für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten das sog. Opportunitätsprinzip. Die Behörde ist nicht verpflichtet, eine Ordnungswidrigkeit zu verfolgen, sondern entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen.
Im Bußgeldbescheid wird regelmäßig eine bestimmte Rechtsfolge, also ein Bußgeld, Fahrverbot o.ä. ausgesprochen.

Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten kann ein Verwarnungsgeld zwischen 5,- ? und 35,- ? erhoben werden. Die Verwarnung wird nur wirksam, wenn der Betroffene das Verwarnungsgeld sofort oder innerhalb einer Frist, die eine Woche betragen soll per Überweisung zahlt. Wenn Sie z.B. nach einem Verkehrsverstoß ein Verwarnungsgeld angeboten bekommen und nicht mit der angedrohten Rechtsfolge einverstanden sind, können Sie einen Bußgeldbescheid erhalten.

Danach haben Sie 14 Tage Zeit, Einspruch zu erheben, danach kommt es zu einer Einstellung des Verfahrens oder zu einer gerichtlichen Entscheidung, die regelmäßig im Rahmen einer Hauptverhandlung ergeht.

Ob sich in Ihrem Fall ein weiteres Vorgehen "lohnt" und wie Sie sich in den verschiedenen Stadien eines Bußgeldverfahrens am besten verhalten, kann Ihnen ein zugelassener Rechtsanwalt in den meisten Fällen in wenigen Minuten am Telefon erläutern. Er berät Sie auch in den weiteren drängenden Fragen, die sich für Sie aus dem Verfahren ergeben.


Stand: 08.05.2012

   
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