Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Betriebsspionage
Betriebsspionage ist eines der größten Probleme für die deutsche Wirtschaft, aber auch für die Wirtschaft eines jeden der führenden Industrieländer.
Dieser Begriff, früher auch als sogenannte Werkspionage bezeichnet, meint, das Ausspähen von Betriebsgeheimnissen einer Firma, wobei als Täter Personen in Frage kommen können, welche Betriebsgeheimnisse ausspionieren, um einer Konkurrenzfirma zu helfen oder für sich selbst illegal Geld zu verdienen.
Häufig wird sogenannte Betriebsspionage oder Werkspionage auch vom Ausland her betrieben.
Die Betriebsspionage ist eine Straftat und wird nach § 17 UWG mit Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren, in besonders schweren Fällen mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren bestraft. Insbesondere in dem häufigen Fall, dass die Betriebsspionage einer Verwertung im Ausland zugeführt werden soll, stellt einen besonders schweren Fall dar. Hier hat der Täter regelmäßig mit einer Haftstrafe zu rechnen.
Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline!
Stand: 05.01.2011