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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Bestrafung

Die Bestrafung, die vom Strafgesetzbuch als "Strafe" bezeichnet wird, ist nach der herrschenden Definition eine Sanktion, die einer Person, vom Gesetz "Täter" bezeichnet, für ihr eigenes tatbestandsmäßiges, rechtswidriges und schuldhaftes Handeln, welches in einem Tun oder Unterlassen bestehen kann, von der Gesellschaft auferlegt wird, weil die Person ein Handeln an den Tag gelegt hat, welches nicht der herrschenden Ethik entspricht.

Der Begriff der Handlung ist dabei das verbindende Element. Bloßes Denken oder Wollen stellt im strafrechtlichen Sinne noch kein Handeln dar, solange nicht mit einer Willensbetätigung nach außen begonnen worden ist. Reflexbewegungen oder rein instinktive Schreckreaktionen, die nicht von einem Willen gesteuert werden, sind ebenfalls keine Handlungen nach dem Strafrecht (OLG Schleswig VRS 64, 429).

Das Gesetz kennt die Freiheitsstrafe, die Geldstrafe, die Ersatzfreiheitsstrafe, die Vermögensstrafe sowie Nebenstrafen. Keine Strafen sind dagegen die Maßregeln der Besserung und Sicherung, Geldbußen oder Bußgelder sowie Ordnungsmittel (Ordnungshaft oder Ordnungsgeld). Im Gegensatz zur Strafe beziehen sich die Maßregeln der Besserung und Sicherung nicht auf die Schuld des Betroffenen, sondern an seine Sozialgefährlichkeit. Damit können diese Maßnahmen auch bei einem schuldlosen Handeln angeordnet werden.

Ein im Bereich des Strafrechts erfahrener Rechtsanwalt kann mit Ihnen innerhalb weniger Minuten klären, ob man Ihnen ein Handeln zur Last legt, welches möglicherweise eine Strafe nach sich ziehen kann. Bitte halten Sie für das Telefonat evtl. vorhandene Unterlagen bereit.
Stand: 14.10.2011

   
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