Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Beschlagnahme
Beschlagnahme ist die Sicherstellung eines Gegenstandes gegen den Willen des bisherigen Gewahrsamsinhabers und zwar im Strafverfahren, im Zwangsvollstreckungsverfahren und auch im Zwangsversteigerungsverfahren.
Im Strafverfahren können Gegenstände als Beweismittel oder zur Sicherung des Verfalls oder der Einziehung beschlagnahmt werden. Der Beschlagnahme zu Beweiszwecken können alle Beweisgegenstände unterliegen, die sich im Gewahrsam einer Person befinden und als Beweismittel für das Ermittlungsverfahren von Bedeutung sind. Der Beschlagnahme bedarf es jedoch nur, wenn der Gegenstand durch den Gewahrsamsinhaber nicht freiwillig herausgegeben wird, ansonsten reicht auch die formlose Sicherstellung der Gegenstände aus. Da die Beschlagnahmung von Gegenständen immer auch ein Eingriff in die Grundrechte des Betroffenen ist, ist hierfür grundsätzlich eine richterliche Anordnung von Nöten. Unter bestimmten Voraussetzungen darf jedoch die Anordnung zunächst von dem Beamten erfolgen. Es kommt vor, dass eine Beschlagnahme durchgeführt wird, obwohl Beschlagnahmeverbote bestehen. Hier kann der Betroffene möglicherweise sogar Schadenersatzansprüche geltend machen. Bei der Durchführung einer Beschlagnahme ist es daher immer ratsam, einen Rechtsanwalt des Vertrauens hinzuziehen bzw. nach erfolgter Beschlagnahme schnellstmöglich aufzusuchen.
Im Zwangsvollstreckungsverfahren und in der Zwangsversteigerung erfolgt die Beschlagnahme zur Sicherung der Gläubigerrechte und unterliegt den dortigen Rechtsmitteln.
Näheres erläutern gerne die Anwälte der Deutschen Anwaltshotline!
Stand: 05.08.2011
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