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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Beschimpfungen

Eine Beschimpfung kann juristisch mehrere Bedeutungen haben, vom harmlosen schimpfen im Rahmen eines Streites über den Inhalt einer strafbewerten Beleidigung bis hin zum Straftatbestand der Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole.
Letzteres ist ein Offizialdelikt und wird ohne Strafantrag verfolgt und mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren und mit Geldstrafe bestraft.
Der häufigste Fall ist wohl die Beleidigung. Diese ist ein Ehrverletzungsdelikt, das einen rechtswidrigen Angriff auf die Ehre eines oder mehrerer lebender Menschen durch vorsätzliche Kundgabe eigener Missachtung oder Nichtachtung voraussetzt. Um die Missachtung oder Nichtachtung auszudrücken, kann unter Umständen sogar das Duzen eines Fremden ausreichend sein. Auch Zeichen, wie etwa der so genannte "Stinkefinger" können unter Umständen beleidigend sein. Die Beleidigung wird nach dem Strafgesetzbuch mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Die Beleidigung wird nur auf einen Strafantrag hin verfolgt.
Die Beleidigung von Organen oder Vertretern ausländischer Staaten im Inland regelt das Strafgesetzbuch gesondert. Wichtig ist die Abgrenzung von Beleidigung und Belästigung.

Hierzu erfahren Sie mehr durch einen Fachmann, insbesondere von den Anwälten der Deutschen Anwaltshotline!
Stand: 05.08.2011

   
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