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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Beleidigung

Die Beleidigung ist ein Ehrverletzungsdelikt gemäß dem Strafgesetzbuch, das einen rechtswidrigen Angriff auf die Ehre eines oder mehrerer lebender Menschen durch vorsätzliche Kundgabe eigener Missachtung oder Nichtachtung voraussetzt. Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft. Die Beleidigung von Organen oder Vertretern ausländischer Staaten im Innland regelt das Strafgesetzbuch gesondert.

Wichtig ist die Abgrenzung zwischen Belästigung und Beleidigung, dazu erfahren Sie mehr von einem Anwalt der Deutschen Anwaltshotline.
Stand: 05.01.2011

   
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Kann eine private Email, mit sexuellem Hintergrund, an einen Arbeitskollegen strafrechtliche Folgen nach sich ziehen?
Frage: Angenommen ich sende einem Arbeitskollegen an seine private E-Mail Adresse folgende Nachricht:- Falls du von sexuellen Handlungen mit mir träumst -} Schlag"s dir aus dem Kopf -Wäre das strafrechtlic...
Antwort: Sehr geehrter Mandant,Dabei möchte ich zunächst darauf hinweisen, dass eine derartige Email nur dann strafrechtlich unbedenklich wäre, wenn es nachweisbare entspr. vorwerfbare Handlunge ...⇒ zum vollständigen Fall

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