Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Beleidigung
Die Beleidigung ist ein Ehrverletzungsdelikt gemäß dem Strafgesetzbuch, das einen rechtswidrigen Angriff auf die Ehre eines oder mehrerer lebender Menschen durch vorsätzliche Kundgabe eigener Missachtung oder Nichtachtung voraussetzt. Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft. Die Beleidigung von Organen oder Vertretern ausländischer Staaten im Innland regelt das Strafgesetzbuch gesondert.
Wichtig ist die Abgrenzung zwischen Belästigung und Beleidigung, dazu erfahren Sie mehr von einem Anwalt der Deutschen Anwaltshotline.
Stand: 05.01.2011
Unerwünschtes Geld-Angebot für Sex Nürnberg (D-AH) - Wer jemandem ohne dessen erkennbaren Willen gemeinsamen Sex gegen Geld vorschlägt, macht sich strafbar. Ein solches Angebot erfüllt den Strafbestand der Beleidigung, der die Verurteilung zu einer Geldstrafe ...weiter lesen
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Beleidigung der Wohnungsnachbarn Nürnberg (D-AH) - Wer die Wohnungsnachbarn ständig lautstark beleidigt und nächtelang im Haus randaliert, riskiert seinen eigenen Rauswurf durch den Vermieter - und zwar ohne vorherige Abmahnung. Davor warnt die telefonische ...weiter lesen
Arbeitsbedingungen mit Nazi-Regime verglichen Nürnberg (D-AH) - Wer das Verhalten seines bisherigen Arbeitgebers mit dem der Nazi-Schergen im seinerzeitigen Dritten Reich vergleicht, hat jedes Recht auf Weiterbeschäftigung in dem Unternehmen unwiderruflich verspielt. ...weiter lesen
Kündigung wegen Mitarbeiter-Beleidigung Nürnberg (D-AH) - Wird ein Betriebsratsmitglied von einem Firmen-Angestellten während der Arbeitszeit aufs gröbste beleidigt, hat die Unternehmensleitung den Störenfried zu entlassen. Das hat in einem aktuellen Urteil (Az. ...weiter lesen
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Interessante Fälle aus der E-Mail-Rechtsberatung zum Thema Beleidigung
Vom Schornsteinfeger beleidigt und angeschrien - Wie kann ich gegen so ein Verhalten vorgehen? Frage: Mein zuständiger Bez. Schornsteinfeger hat mich bei einem Vor-Ort-Terminverbal angeschrien und bedroht. Des weiteren hat er bei einem Kunden,wo ich die Heizung installierte, mich verleumdet und mi... Antwort: Sehr geehrter Mandant,hinsichtlich des Anschreiens und Bedrohens haben Sie strafrechtliche und zivilrechtliche Möglichkeiten.Allerdings hat es nur Sinn diese Möglichkeiten zu nutzen, wenn Si ...⇒ zum vollständigen Fall