Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Bedrohung
Bei juristischen Fragen zum Thema Bedrohung sollten Sie mit einem Rechtsanwalt mit Interessenschwerpunkt Strafrecht sprechen. Die Rechtsprobleme, die in diesem Bereich auftreten können, sind vielfältig.
Die selbstständige Recherche im Internet ist sicher sinnvoll, um einen Überblick zu bekommen. Sie lässt jedoch den Suchenden oft im Unklaren, ob die Rechtsnormen auf sein konkretes Problem anwendbar sind.
Ein zugelassener Rechtsanwalt kann oft in wenigen Minuten am Telefon alle individuellen Fragen beantworten oder bei komplexen Fällen wichtige Informationen im Rahmen der telefonischen Erstberatung geben.
Bezüglich der Bedrohung bestimmt § 241 STGB, dass jemand mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft werden kann, der einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht. Damit ist klargestellt, dass sich eine Bedrohung, wenn sie strafbar sein soll, auf die Begehung eines Verbrechens, nicht aber eines Vergehens oder einer Ordnungswidrigkeit bezieht.
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