Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Auslieferungrecht
Eine Auslieferung bedeutet das Überstellen einer verdächtigen Person, die per Haftbefehl gesucht wird, in ein anderes Land; meistens geschieht die Überstellung in das Heimatland der Person. Die Auslieferung erfolgt in der Regel aufgrund eines Rechtshilfeersuchens.
In Deutschland wird die Auslieferung durch das Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (kurz: IRG) geregelt. Danach muss die Tat in beiden Ländern strafbar sein, dem Betroffenen dürfen keinerlei Folter oder sonstige menschenunwürdige Behandlungen drohen. Dem Betroffenen darf keine Todesstrafe drohen (§ 8 IRG) und es muss gewährleistet sein, dass ein fairer Prozess stattfindet.
Nach Art. 16 GG (Grundgesetz) darf kein Deutscher an das Ausland ausgeliefert werden. Es kann aber durch Gesetz eine abweichende Regelung für eine Auslieferung an einen Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder an einen internationalen Gerichtshof getroffen werden, wenn die rechtsstaatlichen Grundsätze gewahrt sind.
Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline!
Stand: 19.10.2010