Frage: Ich habe mich ohne Hintergedanken bei einem Anbieter im Internet angemeldet. Dort ist die Datei aber nirgends zu finden, also melde ich mich wieder ab und mache nichts weiter auf deren Website. 14 Tage später erhalte ich erstaunt eine Rechnung für einen Service, den ich gar nicht nutzen konnte und wollte! Bereits eine Woche später erhielt ich eine Mahnung und massive Drohungen über die Zuhilfenahme von Inkassobüros. Was kann ich tun? Muss ich zahlen oder kann ich den Rechtsweg beschreiten? ich halte diese Verfahrensweise für arglistige Täuschung!
Antwort: Sehr geehrter Mandant,
ganz wichtig ist, zahlen Sie bitte jetzt nicht. Die Seite ist eine von vielen bekannten Abzockversuchen bzw. sogenannten Internetabocke im Internet. So, was ist nun zu tun: Das wichtigste, was Sie sofort tun können und sollten, ist, nicht zahlen und auf jeden Fall Ruhe bewahren. Ernst wird es nur in dem ausgesprochen unwahrscheinlichen Fall, dass Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid bekommen. Dann müssen Sie innerhalb der dort angegebenen Frist auf dem beiliegenden Formular Widerspruch einlegen. Es sind allerdings noch keine Fälle bekannt, in denen Opfer von einer solchen Firma vor Gericht gezerrt wurden. Wäre auch schlecht, da man dann sein durchaus rechtswidriges Verhalten offenbaren würden und auch zu viel Öffentlichkeit bekäme. Schließlich wird auf diejenigen gesetzt, die sich einschüchtern lassen und zahlen. Auch ein gerichtlicher Mahnbescheid heißt nicht, dass Sie einen Prozess verlieren würden. Im gerichtlichen Mahnverfahren wird nicht geprüft, ob ein angeblicher Anspruch besteht oder rechtmäßig ist. Sie werden also auf jeden Fall in der Zukunft mit Mahnschreiben der Firma, von Inkassobüros und Anwälten rechnen müssen, in denen man Ihnen auch droht, z. B. mit Strafanzeige oder Schufaeintrag. Das können und sollten Sie ignorieren. Ein strafbares Verhalten Ihrerseits ist nicht erkennbar und ein Schufaeintrag ginge nur, wenn Sie die Forderung anerkennen würden. Grundsätzlich sollten Sie sich an die Betreiber der Internetseite nur wenden, wenn denen ohnehin schon Ihre richtige Adresse bekannt ist. Haben Sie diese nie mitgeteilt, dann tun Sie das auch jetzt nicht. Entweder gar nicht reagieren oder nur über die bekannte E-Mail. Wie eine Reaktion aussehen kann, dazu hier ein Musterschreiben, wenn Sie Nachricht von einem Inkassobüro erhalten: [Ihr Name] [Datum] [Ihre Anschrift]
[Name des Inkassobüros] [Anschrift des Inkassobüros]
Betr.: Ihr Mahnschreiben vom [Datum der Mahnung einfügen]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich bezüglich Ihres Mahnschreibens sowohl die Hauptforderung als auch Ihren Anspruch auf jegliche Inkassokosten vollumfänglich bestreite.
[Den nächsten Satz einfügen, wenn nicht einmal angegeben ist, für wen das Inkassobüro die Forderung eintreibt] Da Sie sich offenkundig nicht einmal in der Lage sehen, in Ihrem Inkassoschreiben den Inhaber der Forderung zu benennen, betrachte ich Ihr Schreiben als gegenstandslos.
[Den nächsten Satz einfügen, wenn im Inkassoschreiben nicht angegeben wird, für welche Ware/Dienstleistung die Forderung gestellt wird] Es wird von Ihnen nicht dargelegt, für welche bzw. wann angeblich von mir bei Ihrem Mandanten bestellte Ware/Dienstleistung Ihr Mandant eine Forderung gegen mich erhebt.
[Den nächsten Satz einfügen, wenn keine Bestellung erfolgt ist und daher kein Vertrag mit dem Forderungssteller existiert] Eine Auftragsvergabe an Ihren Mandanten zur Bestellung irgendeiner Dienstleistung bzw. Ware ist zu keinem Zeitpunkt erfolgt, es existiert daher kein wirksamer Vertrag zwischen mir und Ihrem Mandanten.
[Den nächsten Satz einfügen, wenn Sie eine unbestellte Ware/Zeitschrift erhalten haben] Unter Bezug auf § 241a Abs. 1 BGB lehne ich eine Bezahlung für die Lieferung unbesteller Waren/Zeitschriften ab.
[Den nächsten Satz einfügen, wenn Sie etwas bestellt haben im Glauben, es sei gratis gewesen, weil Sie die Preisangabe übersehen haben] [Zutreffendes einfügen: Die Anmeldung/ Die SMS/ Die Bestellung] an Ihren Mandanten erfolgte in Unkenntnis der Kostenpflichtigkeit, weil ich von Ihrem Mandanten unter Verstoß gegen die Preisangabenverordnung sowie gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen diesbezüglich getäuscht wurde.
[Den nächsten Satz einfügen, wenn Sie bei einer Telefonwerbung nur Ihre Kontonummer rausgegeben, aber einer Bestellung nicht zugestimmt haben] Ihr Mandant hat sich die Herausgabe meiner Kontoverbindung durch unwahre Angaben erschlichen, es ist weder ein Vertrag zwischen mir und Ihrem Mandanten zustandegekommen, noch wurde die Zustimmung zur Lastschriftabbuchung erteilt.
[Den nächsten Satz einfügen, wenn Sie am Telefon lediglich Info-Material bestellt haben, aber einer Bestellung nicht zugestimmt haben] Ich habe Ihren Mandanten lediglich um Zusendung von Informationsmaterial gebeten, jedoch keine Dienstleistung bzw. Ware bestellt.
[Den nächsten Satz einfügen, wenn Ihnen der Forderungssteller bisher völlig unbekannt war] Der Anspruchssteller war mir bisher völlig unbekannt, irgendeine Geschäftsbeziehung gab es nicht.
[Den nächsten Satz einfügen, wenn die Bevollmächtigung des Forderungsstellers im Original nicht beigefügt wurde] Zudem weise ich darauf hin, dass Ihrem Schreiben eine Bevollmächtigung Ihres Mandanten im Original nicht beilag.
[Den nächsten Satz einfügen, wenn es sich laut Inkassobrief um eine "abgetretene Forderung" handelt, wenn aber die Abtretungserklärung des ursprünglichen Forderungsstellers im Original nicht beigefügt wurde] Zudem weise ich darauf hin, dass Ihrem Schreiben eine Abtretungserklärung im Original nicht beilag.
[Den nächsten Satz einfügen, wenn eine Rechnungsnummer nicht angegeben war] Ihr Schreiben enthält nicht einmal die Angabe einer Rechnungsnummer für eine Rechnung, die der Forderungssteller an mich ausgestellt haben müsste.
[Den nächsten Satz einfügen, wenn Sie vom Forderungssteller niemals eine Rechnung erhalten haben] Überhaupt ist mir seitens des Forderungsstellers eine Rechnung niemals zugegangen.
[Den nächsten Satz einfügen, wenn ein Rechnungsdatum fehlt] Weiterhin fehlt eine Angabe des Rechnungsdatums.
[Den nächsten Satz einfügen, wenn vom Forderungssteller keine Anschrift bekanntgegeben wird] Eine ladungsfähige Anschrift des Forderungsstellers geht aus Ihrem Schreiben nicht hervor.
[Den nächsten Satz einfügen, wenn vom Forderungssteller nur eine obskure Briefkastenadresse bekanntgegeben wird] Bei der von Ihnen angegebenen Adresse des Forderungsstellers handelt es sich nicht um eine ladungsfähige Anschrift.
[Den nächsten Satz einfügen, wenn bereits Geld von Ihrem Konto abgebucht wurde] Den seitens Ihres Mandanten widerrechtlich abgebuchten Geldbetrag habe ich zu seinen Lasten zurückbuchen lassen, und ich warne vor weiteren Abbuchungsversuchen.
[Die nächsten Sätze unverändert übernehmen] Wie bereits ausgeführt, wird daher die Forderung vollumfänglich bestritten. Dies haben Sie dem Forderungssteller mitzuteilen. Forderungen, die weder qualifiziert dargelegt noch in der Sache begründet sind, und die dem Forderungssteller daher nicht zustehen, werde ich nicht begleichen. Einem gerichtlichen Mahnbescheid werde ich fristgemäß widersprechen. Von weiteren Mahnschreiben an meine Adresse ist Abstand zu nehmen. Ich warne eindringlich vor widerrechtlicher Weitergabe meiner Daten an die SCHUFA.
Sie haben mir den Zugang des Schreibens sowie die Unterlassung weiterer Mahnschreiben in dieser Sache zu bestätigen. Hierfür habe ich mir eine Frist bis zum [---hier Frist von 14 Tagen einsetzen---] notiert. Andernfalls erfolgt umgehend Beschwerde bei der für Ihre Zulassung zuständigen Stelle.
Ich hoffe, mich unmissverständlich ausgedrückt zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
[Ihre Unterschrift]
Wenn Sie sich an die Firma wenden wollen, dann könnte das z. B. so aussehen: Sehr geehrte Damen und Herren, ich beziehe mich auf Ihr Schreiben vom .........................., in dem Sie einen Betrag von ........ Euro für eine Serviceleistung verlangen. Ich bin jedoch nicht bereit, Ihre Forderung zu begleichen. Nach meiner Überzeugung habe ich keinen gültigen Vertrag mit Ihnen geschlossen. Ihr Angebot zielt zudem auf eine Leistung ab, die in der behaupteten Form überhaupt nicht erbracht werden kann. Damit nutzen Sie die geschäftliche Unerfahrenheit Ihrer potentiellen Kunden aus. Ein solche Vereinbarung ist daher gemäß § 138 BGB sittenwidrig und damit der von Ihnen behauptete Vertrag nichtig. In diesem Zusammenhang verweise ich auf ein Urteil des Landgerichtes München I, AZ 30 S 10495/06. Danach ist eine Zahlung nicht zu leisten, wenn die Erbringung einer Leistung objektiv nicht möglich ist. Das trifft auch auf Ihr Angebot zu. Daneben besteht vorliegend ein auffälliges Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung, hier monatliche Zahlungen von 8 Euro für üblicherweise im Internet kostenlos erhältliche Programme. Auch hier ist die Rechtsfolge Nichtigkeit gem. § 138 BGB. Hilfsweise widerrufe und kündige ich den Ihrer Meinung nach bestehenden Vertrag und fechte ihn zusätzlich hilfsweise wegen arglistiger Täuschung gemäß § 123 BGB an. Außerdem erkläre ich auch vorsorglich die Anfechtung wegen Irrtums über den Inhalt der abgegebenen Willenserklärungen. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit erledigt ist und bitte Sie um eine entsprechende schriftliche Bestätigung. Das Stellen einer Strafanzeige behalte ich mir vor. Rechtsanwältin Petra Nieweg

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