Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema arglistige Täuschung
Eine erfolgreiche Anfechtung eines Rechtsgeschäftes führt nach § 142 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) rückwirkend zur Nichtigkeit des Rechtsgeschäftes. Der Erfolg einer Anfechtung hängt insbesondere vom Anfechtungsgrund an. Die "klassischen" Anfechtungsgründe sind der Irrtum (z.B. § 119 BGB) und die arglistige Täuschung nach § 123 BGB.
Als Täuschung kommt jedes Verhalten in Betracht, welches durch das Vorspiegeln falscher oder das Entstellen oder Unterdrücken wahrer Tatsachen, geeignet ist, bei einer anderen Person einen Irrtum zu erregen. Dabei kann das Verhalten sowohl in einem aktiven Tun, das heißt also der Erregung eines Irrtums oder aber in einem Unterlassen, also durch Unterlassen einer gebotenen Aufklärung, bestehen. Dies bedeutet, dass die Aufklärung aufgrund bestimmter Umstände (vorheriges Tun, gesetzliche Pflicht, allgemein anerkannte rechtliche Verpflichtung etc.) geboten sein muss.
Eine Täuschung ist arglistig, wenn der Täuschende die Unrichtigkeit seiner Angaben auch kennt und gerade aus dem Bewusstsein heraus handelt, dass der andere Teil durch die Täuschung zur Abgabe einer Willenserklärung bestimmt wird. Dabei muss es dem Täuschenden nicht auf eine solche Fehlvorstellung des Erklärungsempfängers ankommen. Es reicht aus, dass er billigend in Kauf nimmt, dass der Andere eine Fehlvorstellung entwickeln könnte.
In der Praxis kommt es oft zu erheblichen Schwierigkeiten, wenn es darum geht, eine arglistige Täuschung zu beweisen.
Die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline beantworten gerne am Telefon Ihre Fragen zum Thema arglistige Täuschung, oft schon in wenigen Minuten.
Stand: 08.06.2011
Neukauf statt Gebrauchtwaren angegeben - Versicherung zahlt nicht Nürnberg (D-AH) - Wer nach einem Einbruch schummelt und der Versicherung falsche Belege für die gestohlenen Dinge vorlegt, geht bei der Schadensregulierung leer aus, warnt die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline ...weiter lesen
Verheimlichter Autodiebstahl Nürnberg (D-AH) - Diebstahl bleibt Diebstahl, egal ob er sich später vor Gericht als Tat eines Betrügers herausstellt, dem es nur um die Versicherungssumme für sein in Wirklichkeit selbst gestohlenes Fahrzeug ging. Diese ...weiter lesen
Fondswerbung ohne Baugenehmigung Nürnberg (D-AH) - Wirbt ein Fond mit einem Hotel-Neubau im Ausland, für den - anders als dargestellt - vor Ort überhaupt keine Baugenehmigung existiert, handelt es sich um eine arglistige Täuschung. Die solcherweise sittenwidrig ...weiter lesen
Neuer Tacho im alten Auto - Händler muss den Wagen zurücknehmen Nürnberg (D-AH) - Weiß ein Autoverkäufer, dass ein von ihm angebotener Gebrauchtwagen bereits viel mehr Kilometer auf dem Buckel hat als vom Tacho angezeigt werden, darf er dies nicht verschweigen. Er muss einem arglosen ...weiter lesen
Arglistiger Wohnungsverkauf Nürnberg (D-AH) - Verschweigt der Verkäufer einer Eigentumswohnung wissentlich gravierende Feuchtigkeitsschäden der Immobilie, handelt es sich dabei um eine arglistige Täuschung, die normalerweise zur bedingungslosen Aufkündigung ...weiter lesen