Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Akteneinsicht
Bei dem Recht auf Akteneinsicht handelt es um eine nicht zu unterschätzende rechtliche Problematik. Betrachtet man beispielsweise nur einmal den Bereich des Strafrechts, so ergibt sich das Recht auf Akteneinsicht im Rahmen eines öffentlichen Verfahrens (also etwa eines Strafverfahrens) beispielsweise für den jeweiligen Verteidiger klar aus § 147 der Strafprozessordnung (kurz: StPO).
Natürlich ist dieses Recht für eine ordentliche Verteidigung auch unerlässlich, problematisch wird es jedoch bereits dann, wenn man nur einmal an den Datenschutz anderer Beteiligter denkt. Außerdem besteht bei einer Akteneinsicht das Problem, dass der Beschuldigte, indem er frühzeitig erfährt, was ihm genau zur Last gelegt wird, möglicherweise auf seine Strafverfolgung dadurch negativ einwirken kann, dass er rechtzeitig mögliche Beweisstücke vernichtet. Um dies zu verhindern ist ebenfalls in § 147 StPO geregelt, dass dem Verteidiger vor Abschluss der Ermittlungen, die Einsicht in Akten verwährt werden kann, sofern dies die Untersuchung gefährden könnte.
Fragen zum Recht auf Akteneinsicht beantworten die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline gerne telefonisch oder per E-Mail.
Stand: 01.02.2010
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