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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Zuwendungen

Unter dem Begriff Zuwendungen werden in der Regel unentgeltliche Zahlungen an eine natürliche oder juristische Personen verstanden. Dies kann sowohl in Form einer Schenkung als auch in Form einer Spende erfolgen. Wenn jemand beispielsweise einem anderen Familienmitglied einen Geldbetrag zuwendet, spricht man hier von einer Schenkung. Wenn beispielsweise ein eingetragener Verein eine bestimmte Summe zugewendet bekommt, ist dies in der Regel als Spende anzusehen sein. Je nach Art der Zuwendung ergeben sich unterschiedliche steuerliche Folgen, so bspw. bei Spenden eine steuerliche Abzugsfähigkeit. Demgegenüber führt eine private Zuwendung in Form einer Schenkung oder vorweggenommenen Erbfolge grds. zur Entstehung einer Schenkungs- und Erbschaftssteuerpflicht.

Was Sie konkret bei Ihrer Form der Zuwendung beachten sollten und welche Formalitäten zur steuerlichen Anerkennung eingehalten werden sollten, teilen Ihnen gerne die Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline mit.
Stand: 29.09.2010

   
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