Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Werbungskosten
Die Werbungskosten stellen die Ausgaben des Steuerpflichtigen dar, die er zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung seiner Einnahmen aufgewendet hat. Werbungskosten fallen nur bei den sog. privaten Einkünften (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, Einkünfte aus Kapital, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und sonstige Einkünfte). Das Pendant bei den betrieblichen Einkünften sind die Betriebsausgaben.
Was genau zu den Werbungskosten zu zählen ist, wird u.a. durch § 9 EStG (Einkommenssteuergesetz) geregelt. Viele Arbeitnehmer kennen nicht alle Möglichkeiten des Werbungskostenabzugs und verschenken daher Jahr für Jahr mögliche Rückerstattungen an das Finanzamt. Es empfiehlt sich daher bei der Anfertigung der Steuererklärung die Hilfe eines Rechtsanwalts in Anspruch zu nehmen.
Viele Fragen zum Thema Werbungskosten lassen sich von einem im Steuerrecht erfahrenen Rechtsanwalt innerhalb weniger Minuten auch telefonisch sofort beraten.
Bitte halten Sie zu Ihrem Telefonat eventuell vorhandene Unterlagen bereit.
Stand: 19.10.2010
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