Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Werbekosten
Werbekosten sind Werbungskosten. Damit sind sie steuerlich absetzbar. Werbungskosten sind alle Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der (privaten) Einnahmen. Es genügt hierbei, dass die Aufwendungen durch die betreffende Einnahmetätigkeit veranlasst ist.
Aufwendungen, die im Zusammenhang mit land- und forstwirtschaftlichen, gewerblichen und freiberuflichen Einkünften stehen, stellen Betriebsausgaben dar. Für diese gelten zum Teil dieselben Bestimmungen, zum Teil aber auch andere Regeln.
Dementsprechend fallen eine Vielzahl von Aufwendungen unter den Begriff Werbungskosten. Jedoch hat die Finanzverwaltung durch Verwaltungsvorschriften für bestimmte Aufwendungen Bestimmungen erlassen, die die Abzugsfähigkeit v.a. der Höhe nach näher bestimmen.
Nicht zuletzt aus diesem Grund ist es daher empfehlenswert einen auf Steuerrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu kontaktieren, um alle steuerlichen Möglichkeiten zu nutzen.
Stand: 19.10.2010
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