Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Vermögensübertragung
Unter Vermögensübertragung versteht man den Übergang der Vermögenswerte von einem Rechtsträger auf einen anderen.
Eine Vermögensübertragung ist als Vollübertragung oder als Teilübertragung möglich. Bei einer Vollübertragung liegt eine Verschmelzung vor, bei einer Teilübertragung eine Spaltung. Bei Vollübertragung kann ein Rechtsträger (übertragender Rechtsträger) unter Auflösung ohne Abwicklung sein Vermögen als Ganzes auf einen anderen bestehenden Rechtsträger (übernehmender Rechtsträger) gegen Gewährung einer Gegenleistung an die Anteilsinhaber des übertragenden Rechtsträgers übertragen. Die Gegenleistung darf nicht in Anteilen oder Mitgliedschaften bestehen.
Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline!
Stand: 20.01.2011