Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Verkehrswertberechnung
Bei der Verkehrswertberechnung gibt es verschiedene Ansätze. Es kann z.B. nach dem Ertrag einer Immobilie berechnet werden. Hier sind mögliche Mieteinnahmen relevant. Weiterhin kann aber auch nach dem Sachwert berechnet werden. Letzteres etwa deswegen, weil eine Vermietung nach Art des Objekts z.B. aufgrund einer sehr engen Nutzungseinschränkung nicht möglich ist.
Verkehrswertberechnungen werden i.d.R. durch vereidigte Immobiliensachverständige durchgeführt. Bei Fragen zur Verkehrserwertermittlung geben Ihnen die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline gern Auskunft.