Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Verkehrswert
Der Verkehrswert einer Sache ist der Wert, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr von jedermann für sie gezahlt wird. Er entspricht dem Wert, der zur Zeit am Markt erzielt werden kann. Es handelt sich somit um eine objektiv nachprüfbare Größe, die ohne subjektive Einflüsse (persönliche Einschätzungen oder Vorlieben) auskommt. Es handelt sich beim Verkehrswert um einen realen Preis nicht um einen bloßen rechnerischen Wert. Stand: 28.09.2011