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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Vereinfachungsregel

Seit dem 1. Januar 2004 ist die steuerliche Vereinfachungsregel weggefallen. Bis einschließlich zum Veranlagungszeitraum 2003 konnten bewegliche Anlagegüter im Jahr der Anschaffung bzw. Herstellung statt zeitgenau (also monatsweise) auch mittels der Vereinfachungsregel abgeschrieben werden.

Bei Anschaffung/Herstellung in der 1. Jahreshälfte konnte der volle Jahres-AfA-Betrag, bei Zugang in der 2. Jahreshälfte immerhin der halbe AfA-Betrag als Betriebsausgabe angesetzt werden. Dies ist seit dem 1. Januar 2004 nicht mehr möglich, sodass nunmehr alle Anlagegüter zeitgenau, nämlich monatsweise, abgeschrieben werden müssen (pro-rata-temporis-Regel).

Dies führt zum Beispiel dazu, dass ein im Dezember eines Jahres angeschaffter PC im Jahr der Anschaffung nur mit einem zwölftel Abgeschrieben wird und im letzten Jahr der Abschreibung mit den verbleibenden elf/zwölfteln.

Für Fragen betreffend Abschreibung und zeitgenaue Berücksichtigung setzten Sie sich bitte mit einem unserer Anwälte in Verbindung
Stand: 30.09.2011

   
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