Das Umsatzsteuergesetz regelt, welche Umsätze der Umsatzsteuer unterliegen, welche von der Steuer befreit sind, welche Steuersätze gelten, wer die Steuer schuldet, welche Vorsteuern abgezogen werden dürfen, wie das Steuerverfahren abläuft etc..
Verwaltungstechnisch kommt mit der Umsatzsteuer fast ausschließlich der Unternehmer, in der Regel nicht aber der private Endverbraucher, in Berührung. Zwar trägt letzten Endes immer der Endverbraucher die Umsatzsteuerlast. Jedoch ist der jeweilige Unternehmer verpflichtet die betreffende Umsatzsteuerzahllast zu berechnen (eventuell ergibt sich auch ein Erstattungsbetrag zu Gunsten des Unternehmers), diese dem zuständigen Finanzamt auf elektronischem Wege anzumelden und dann gegebenfalls eine entsprechende Umsatzsteuerzahllast zu begleichen. Diese Voranmeldungen sind regelmäßig quartalsweise vorzunehmen. Zusätzlich hat der Unternehmer dann noch eine Jahressteuererklärung abzugeben.
Bei Fragen in Bezug auf Umsatzsteuern sollten sie nicht auf professionelle Hilfe eines Rechtsanwalts der Deutschen Anwaltshotline verzichten.
Stand: 20.09.2011