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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer ist die allgemeine Verbrauchsteuer in Deutschland. Es gibt daneben noch spezielle Verbrauchsteuern, wie z.B. die Tabaksteuer. Die Umsatzsteuer gehört zu den indirekten Steuern, d.h. dass wirtschaftlich Belasteter und Steuerschuldner auseinanderfallen. Der Unternehmer wird durch die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs von der Umsatzsteuer entlastet, wohingegen der private Endverbraucher diese Möglichkeit nicht hat. Wirtschaftlich Belasteter ist daher immer der private Endverbraucher.
Der Unterschied zur Einkommensteuer ist, dass die Einkommensteuer die Einkommenserzielung, die Umsatzsteuer aber die Einkommensverwendung besteuert.

Im Bereich der Umsatzsteuer können die unterschiedlichsten Fragen von Bedeutung sein. Häufiges Praxisproblem ist beispielsweise die nachträgliche Berichtigung des Vorsteuerabzugs bei Wirtschaftsgütern, die nicht mehr für das Unternehmen verwendet werden.

Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline!
Stand: 12.08.2011
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Ferienbauernhof - Umsatzsteuer entfällt

Nürnberg (D-AH) - Mit einem Ferienbauernhof lässt sich viel Geld sparen, wenn man den extra zu diesem Zweck angereisten Kindern neben der Tierpflege etwa auch das Backen oder Tonarbeiten beibringt. Dann nämlich wird aus dem Erholungsunternehmen eine Erziehungseinrichtung, und die ist von der Umsatzsteuer befreit, berichtet die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline und verweist auf ein Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts (Az. 5 K 70/02).
Einer Wirtin, die in der Zeit von den Oster- bis zu den Herbstferien einen solchen Ferienhof für Kinder betreibt, war vom zuständigen Finanzamt das Steuerprivileg für Erziehungs- und Ausbildungszwecke verweigert worden. Weder die Dame, noch ihr Ehemann oder ihre Mitarbeiter verfügen über eine spezifische Qualifikation als Erzieher von Kindern und Jugendlichen, kritisierten die Beamten. Außerdem würden die Kinder und jugendlichen Gäste auf dem Bauernhof beileibe nicht nur lernen, sondern auch gegen Bezahlung essen, trinken, schlafen und sich schlichtweg erholen. Und für solche Dienstleistungen sei nun mal eine Umsatzsteuer fällig.
Ein Erziehungszweck entfällt aber nicht einfach dadurch, dass die Erziehung in Erholung eingebettet oder mit ihr ununterscheidbar verquickt ist, konterten die Hannoveraner Richter. Gerade bei Jugendlichen auf Reisen unterstützt die Freizeitgestaltung die Erziehung. Und dienen Dienstleistungen wie Beherbergung und Beköstigung überwiegend Jugendlichen für Erziehungs- oder Ausbildungszwecke, hat nach dem Gesetz die Umsatzsteuer zu entfallen, bestätigt Rechtsanwältin Andrea Fey (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1867800-0 für 1,99 Euro pro Minute).


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