Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Steuerstrafverfahren
Das Steuerstrafverfahren wird grundsätzlich nach den Vorschriften der Strafprozessordnung (StPO) durchgeführt, jedoch in einzelnen Punkten durch die Abgabenordnung (AO) modifiziert. Wie im Strafverfahren unterteilt sich das Steuerstrafverfahren in ein Vorverfahren, ein Zwischenverfahren und ein Hauptverfahren.
Im Gegensatz zu einem ordentlichen Strafverfahren wird im Steuerstrafverfahren im Vorverfahren die Strafsachen- und Bußgeldstelle der zuständigen Finanzbehörde aktiv und nicht die Staatsanwaltschaft. So können die Finanzbehörden im Steuerstrafverfahren auch Vernehmungen der Beschuldigten durchführen, wie sie in einem ordentlichen Strafverfahren durch die Polizei durchgeführt werden.
Wie im normalen Strafverfahren besteht auch im Steuerstrafverfahren die Möglichkeit von einem Zeugnis- bzw. Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch zu machen. Ob der Beschuldigte in einem Steuerstrafverfahren von diesem Recht Gebrauch machen sollte, hängt vom konkreten Einzelfall ab und sollte daher mit einem in diesem Gebiet erfahrenen Rechtsanwalt besprochen werden.
Viele Fragen zum Thema Steuerstrafverfahren lassen sich von einem in diesem Fachbereich erfahrenen Rechtsanwalt innerhalb weniger Minuten sofort beraten.
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