Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Steuerschulden
Firmenchefs sollten bei Zahlungsschwierigkeiten im Hinblick auf Steuerschulden vorsichtig sein. Da für die Zahlungen an das Finanzamt keine Gegenleistung erbracht wird, ist die Versuchung groß, bei Zahlungsproblemen zunächst die Forderungen der Banken und Lieferanten zu befriedigen. Hier kommt möglicherweise. eine persönliche Haftung in Frage. Dies selbst dann, wenn es sich bei der Firma um eine GmbH handelt. Auch bzgl. Lohnsteuer kann der Geschäftsführer in Anspruch genommen werden, wenn diese durch sein Verschulden nicht an das Finanzamt abgeführt wird.
Der Vorteil des Finanzamts gegenüber einem privaten Gläubiger ist, dass dieses jedenfalls aus einem bestandskräftigen Steuerbescheid (= der Steuerbescheid kann wegen Fristablauf nicht mehr angefochten werden) bereits vollstrecken kann, es also nicht noch erst ein Gericht einschalten muss, um einen vollstreckbaren Titel zu erhalten.
Gerade in diesem Bereich ist es sinnvoll einen auf das Steuerrecht spezialisierten Rechtsanwalt der Deutschen Anwaltshotline zu kontaktieren, um sich gegen eine Vollstreckung des Finanzamts wehren zu können. Stand: 21.10.2011
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