Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Steuerschuld
Die Steuerschuld ist ein Begriff aus dem allgemeinen Verfahrensrecht, aus dem steuerrechtlichen Steuerschuldverhältnis, vgl. §§ 33 ff Abgabenordnung. Im Umsatzsteuerrecht muss vor allem folgende Besonderheit beachtet werden: Im Umsatzsteuerrecht wurde eine wichtige Vorschrift zur Verlagerung der Steuerschuld durch das Haushaltsbegleitgesetz 2004 geändert, nämlich § 13b UStG geändert. Die Vorschrift sah bisher einen Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger vor, wenn ein ausländischer Unternehmer einem inländischen Leistungen erbracht. Die Vorschrift wurde jetzt auf die inländische Baubranche erweitert. Nunmehr kommt es zum Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger auch dann, wenn dieser Bauleistungen von einem im Inland ansässigen Unternehmer in Anspruch nimmt und der Leistungsempfänger selbst Bauleistungen erbringt, also vor allem im Verhältnis Bauunternehmer zu Subunternehmer. Musste früher der Subunternehmer selbst die USt abführen, stellt er jetzt Rechnungen ohne USt-Ausweis aus, und der Bauunternehmer führt die USt ab.
Die Neuregelung gilt grundsätzlich seit 01.04.2004. Im Schreiben des BMF vom 31.03.2004 - IV D 1 - S 7279 - 107/04 wurde aber eine Übergangsregelung angeordnet, wonach nicht beanstandet wird wenn bei Umsätzen, die vor dem 1.07.2004 ausgeführt werden, noch nach der alten Rechtslage verfahren wird. Voraussetzung hierfür ist, dass der Umsatz vom Subunternehmer korrekt versteuert wird.
Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline!