Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Steuermesszahl
Die Steuermesszahl wird bei der Ermittlung des Steuermessbetrages benötigt und wird dadurch ermittelt, dass ein Tausendstel auf den sich nach dem Bewertungsgesetz ergebenden Einheitswert herangezogen wird. Bei der Gewerbesteuer beträgt sie 3,5 %.
Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline! Stand: 10.10.2011