Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Steuererstattung
Jeder Bürger, der über ein Einkommen beziehungsweise ein Vermögen verfügt, ist dazu verpflichtet, (in der Regel) der Höhe nach Steuern zu zahlen. Man unterscheidet zwischen den unterschiedlichen Steuerarten, insbesondere ob ein Steuerzahlen beispielsweise in einem Angestelltenverhältnis ist oder selbständig ist. Bei den Selbstständigen beziehungsweise den sogenannten Freiberuflern kommt hinzu, dass sie dazu verpflichtet sind, die Umsatzsteuer (gemeinhin auch Mehrwertsteuer genannt) abzuführen. Dies kann dadurch eingeschränkt werden, etwa wenn der Selbständige umsatzsteuervorabzugsberechtigt ist. Für den Fall, dass der (selbständige) Steuerzahler, etwaige Beträge erst nach bereits angegebener und gezahlter Steuerschuld geltend machen kann, führt dann zwangsläufig zu einer Steuerrückzahlung. Weiterhin ist denkbar, dass eine Veranlagung von Steuerzahlern sich rückwirkend ändert. Dann kann es im Einzelfall ebenfalls zu einer Steuerrückerstattung kommen, genauso wie natürlich auch möglich ist, dass es zu einer Steuernachzahlung kommen kann.
Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline! Stand: 20.10.2011