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Telefonische Rechtsberatung zum Thema Spendenbescheinigung

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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Spendenbescheinigung

Eine Spendenbescheinigung ist eine schriftliche Erklärung darüber, dass ein bestimmter Betrag als Spende gezahlt wurde.

Die Bescheinigung dient dann dem Nachweis gegenüber dem Finanzamt. Ohne entsprechende Bescheinigung werden Spenden nur im Rahmen des Grundbetrages anerkannt. Aussteller der Spendenbescheinigung ist in aller Regel der Empfänger der Spende.

Unter steuerlich zu berücksichtigende Spenden sind zum einen Spenden zur Förderung von steuerbegünstigten Zwecken, Parteispenden und Spenden an unabhängige Wählervereinigungen, sowie Spenden in den Vermögensstock einer Stiftung zu verstehen. Hierbei ist zu beachten, dass unterschiedliche Spenden zu unterschiedlichen steuerlichen Auswirkungen führen können.

Auf Grund der sich hieraus ergebenden verschiedenen Problemstellungen empfiehlt es sich sich zu diesem Thema mit einem Anwalt in Verbindung zu setzten, da nur auf diesem Weg die steuerlichen Auswirkungen detailliert geprüft werden können.

Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline!
Stand: 30.09.2011
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