Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Schwarzgeld
Schwarzgeld ist das Geld, das einer ordnungsgemäßen Besteuerung vorenthalten wurde. Das Ziel dabei ist die Steuerersparnis bzw. wie es die AO (Abgabenordnung) definiert, die Verkürzung der Steuern. Im Steuerrecht kommt es für die Besteuerung grundsätzlich nicht darauf an, ob ein Einkommen aus einer unmoralischen oder gar ungesetzlichen Quelle stammt, das bedeutet, dass auch Gewinne aus illegalen Rechtsgeschäften (z.B. Drogenverkäufe) zu versteuern sind.
Schwarzgeld umfasst danach sämtliche auf Grund einer Leistung erhaltene Zuwendungen, die im Rahmen einer Einkunftsart entstehen und grundsätzlich im Rahmen der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens zu berücksichtigen sind. Hierzu zählen insbesondere Einnahmen im Rahmen einer selbständigen oder gewerblichen Tätigkeit.
Falls Sie weitere Fragen zum Thema Schwarzgeld haben setzten Sie sich bitte mit einem unserer Anwälte in Verbindung. Stand: 30.09.2011
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