Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Schenkungsteuer
Die Schenkungssteuer fällt an, wenn ein Beschenkter, innerhalb von 10 Jahren von dem Schenker Zuwendungen (Geld, Immobilien etc.) erhalten hat, die über dem Schenkungsteuerfreibetrag liegen. Der Freibetrag richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad zwischen Schenker und Beschenktem. Kinder haben beispielsweise einen Freibetrag i.H.v. 400.000 EUR. Schenkungssteuer wird also erst fällig, wenn die Höhe der Schenkung durch einen Elternteil diesen Betrag übersteigt. Durch geschickte Gestaltung der Schenkungen können die Freibeträge mehrfach genutzt werden. Weiter ist auch wichtig zu wissen, welche Erwerbe bzw. welche Gegenstände von der Bestuerung ausgenommen sind. Schließlich ist bei Schenkungen auch immer der Zusammenhang zum Erbrecht zu beachten, denn ggf. ziehen Schenkungen auch erbrechtliche Konsequenzen nach sich. Gerade im Bereich der Schenkungsteuer ist eine ausführliche Beratung durch einen auf das Steuerrecht spezialisierten Rechtsanwalt der Deutschen Anwaltshotline empfehlenswert. Stand: 03.11.2011