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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Schenkungssteuer

Bei der Schenkungssteuer handelt es sich um eine Abgabe, die für die Mehrung des eigenen Vermögens durch Schenkung erhoben wird. Geregelt ist die Schenkungssteuer im Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz (ErbStG).

Wichtig ist jedoch, dass nicht gleich jede Schenkung die Schenkungssteuer auslöst. So sind selbstverständlich Schenkungen im Bereich des täglichen Lebens (Hausrat) steuerfrei. Dies zumindest dann, wenn ein Wertfreibetrag von insgesamt 41.000 EUR nicht überschritten wird.

Weitaus relevanter sind die Fälle, in denen große Geldsummen oder gar Immobilien verschenkt werden. Hier gelten höhere Freibeträge. Bei Schenkungen an den Ehegatten sind zunächst 500.000 EUR steuerfrei, bei Kindern sind es 400.000 EUR.

Die Berechnung der Freibeträge und in der Folge die Ermittlung des mit der Schenkungssteuer belasteten Betrages, sowie dessen Höhe, gestaltet sich, wie bei vielen steuerrechtlichen Fragestellungen bisweilen schwierig.

Gerne stehen Ihnen die Experten der Deutschen Anwaltshotline beratend zur Seite. In einfach gelagerten Fällen können Ihre Anliegen bereits in einem kurzen Gespräch geklärt werden. Halten Sie jedoch alle Unterlagen bereit, um die Gesprächsdauer abzukürzen und alle relevanten Informationen kurzfristig übermitteln zu können.


Stand: 23.02.2012

   

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Interessante Fälle aus der E-Mail-Rechtsberatung zum Thema Schenkungssteuer

Wie schnell kann das Finanzamt mich als Steuerschuldner in Betracht ziehen?
Frage: Ich habe einer Bekannten vom September 2003 bis zum Oktober 2007 insgesmt ca. 26.000 Euro geschenkt. Es ist mir bekannt, daß beide, Schenker und Beschenkte, letztendlich als Gesamtschuldner fü...
Antwort: 1.Wie schnell kann das Finanzamt mich als Steuerschuldner in Betracht ziehen? Da hierzu keine gesetzliche Vorgabe besteht und auch die Erbschaftssteuerdurchführungsverordnung und die Erbschaftssteuerrichtlinie ...⇒ zum vollständigen Fall

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