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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Schenkungsrecht

Schenkung ist eine Zuwendung, durch die jemand aus seinem Vermögen einen anderen bereichert, wenn beide darüber einig sind, dass die Zuwendung unentgeltlich erfolgt. Als Zuwendung in diesem Sinne ist jeder Vermögensvorteil zu verstehen (z.B. Sachen, Rechte oder der Erlass einer Schuld). Die Bereicherung muss aber unentgeltlich erfolgen, das heißt, es darf keine Verbindung mit einer Gegenleistung vorliegen. Möglich ist dagegen eine Schenkung unter Auflage.
Der Schenkungsvertrag, das heißt der Vertrag durch den eine Leistung schenkweise versprochen wird, bedarf grundsätzlich der notariellen Beurkundung.

Schenkungen können auch mit dem Hintergrund der vorweggenommenen Erbfolge vorgenommen werden. Die Vermögensgegenstände werden zu Lebzeiten im Hinblick auf das künftige Erbrecht übertragen. Mit der Übertragung werden häufig auch Erb- und Pflichtteilsregelungen getroffen; dies ist jedoch nicht zwingend. Derartige Gestaltungen können steuerlich, insbesondere wegen mehrfacher Ausnutzung der Freibeträge interessant sein.

Häufig erreichen unsere Anwälte Fragen zum Beispiel zu den erbrechtlichen Folgen einer Schenkung, zur Wirksamkeit einer nicht notariell beurkundeten Schenkung oder zu den Möglichkeiten des Widerrufs einer Schenkung. Aber auch Ihre Frage zu einem vielleicht ganz anderen Problem im Zusammenhang mit einer Schenkung kann sicher sofort in einem Gespräch mit einem unserer Anwälte geklärt werden.
Stand: 21.12.2010

   

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