Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Sachbezüge
Steuerpflichtige Einnahmen können insbesondere im Rahmen der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (z.B. Arbeitslohn) auch in dem Bezug von sog. Sachleistungen bestehen. Beispiel hierfür ist die Überlassung eines Firmen-Pkw auch zur privaten Verwendung des Arbeitnehmers.
Entscheidend für die Besteuerung ist, zu welchem Wert diese Sachbezüge der Besteuerung unterworfen werden. Dies ist hauptsächlich in den §§ 8 II, III und 40 EStG (Einkommenssteuergesetz) geregelt, es gilt auch teilweise noch die sog. Sachbezugsverordnung nach dem Sozialversicherungsrecht.
In diesen eben genannten Bestimmungen ist näher ausgeführt, zu welchen Werten die Bezüge der Besteuerung unterliegen. Aufgrund der komplexen Regelungen, die zahlreiche Sondervorschriften und Freibeträge / -grenzen kennen, ist eine eingehende rechtliche Beratung durch einen auf das Steuerrecht spezialisierten Rechtsanwalt unumgänglich.
Stand: 25.01.2011