Rechtsberatung Hotline
zur Startseite zum ImpressumKontaktzum Pressebereich
für Anwältefür MitgliederNewsletter bestellenzu den FAQs
Stellenangebote Datenschutzerklärung
Anwaltshotline: Sofort telefonische Rechtsberatung E-Mail-Beratung: Rechtsberatung E-Mail Vertragscenter: Download von Verträgen, Musterschreiben und Leitfäden Anwaltssuche: Bundesweite Suche nach Rechtsanwälten und Kanzleien

Telefonische Rechtsberatung zum Thema Rücklagen

Tipps & Service

 

Anrufen ohne 0900-Nr.

 

Mitglied werden

 

Newsletter bestellen

 

Seite empfehlen

 

Zu Favoriten hinzufügen

 

Alle Durchwahlen drucken

 

Login

Durchwahl zum Thema Rücklagen
(Steuerrecht)
0900-1 875 008-244
(1,99 EUR/Min* | 07:00 - 01:00Uhr)
Steuerrecht
Tüv Service tested Noch mehr Qualität:
Bewerten auch Sie den Anwalt
nach dem Gespräch !

Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Rücklagen

Bei juristischen Fragen zum Thema Rücklagen sollten Sie mit einem Rechtsanwalt mit Interessenschwerpunkt Steuerrecht sprechen.
Die Rechtsprobleme, die in diesem Bereich auftreten können, sind vielfältig.

Die selbstständige Recherche im Internet ist sicher sinnvoll, um einen Überblick zu bekommen. Sie lässt jedoch den Suchenden oft im Unklaren, ob die Rechtsnormen auf sein konkretes Problem anwendbar sind.

Ein zugelassener Rechtsanwalt kann oft in wenigen Minuten am Telefon alle individuellen Fragen beantworten oder bei komplexen Fällen wichtige Informationen im Rahmen der telefonischen Erstberatung geben.

   
Infos zu Rücklagen

Rücklagen treten nur bei buchführenden Unternehmen mit konstantem Eigenkapital auf. Mit einer Rücklagenbildung kann für bestimmte Zwecke Kapital "reserviert" werden. Es wird zwischen offenen und stillen Rücklagen unterschieden.


offene Rücklage
Offene Rücklagen sind in der Bilanz auszuweisen, und zwar auf gesonderten Rücklagenkonten. Sie dürfen im Regelfall den steuerlichen Gewinn nicht mindern, Ausnahmen hierzu sind aber z. B. Ansparrücklagen, Rücklagen für Ersatzbeschaffungen und Rücklagen nach § 6b Einkommensteuergesetz

stille Rücklage
Als stille Rücklagen werden die sogenannten stillen Reserven bezeichnet. Sie erscheinen gar nicht in der Bilanz, da Vermögensteile unterbewertet wurden: der Buchwert ist niedriger als der wirkliche Wert (Teilwert) eines Wirtschaftsgutes. Ebenso gut können Rücklagen in überhöhten Schuldposten versteckt werden. Zu einer Aufdeckung (Realisierung) stiller Reserven kommt es bei Entnahmehandlungen, Betriebsaufgabe oder Betriebsveräußerung. Bei Verlusten werden zuerst die Rücklagen aufgelöst.

Normen sind §150 AktG und § 37 VAG.
Interessante Beiträge zum Thema Rücklagen

Keine Prozesskostenhilfe zur Auflösung einer Scheinehe
Nürnberg (D-AH) - Mehr Schein als Sein: Wer den Bund der Ehe nur zum Schein eingeht und dafür ein hübsches Sümmchen kassiert, muss von diesem Geld entsprechende Rücklagen bilden, mit denen die Kosten für ein späteres Aufhebungsverfahren ...weiter lesen

Ähnliche Themen:

Erbrecht Bilanz Eigenkapital Betriebsaufgabe Rechtsanwalt 
Rechtsnormen Einbürgerungsrecht Zahlungsrückstand Rücklagenbildung 
Steuerstraftat Steuerstraftaten Erstberatung Erb- und Steuerrecht 
Ersatzteilgarantie Steuerrecht 
Einige Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline:
Rechtsanwalt
Alexander Peter Taubitz
Rechtsanwältin
Anette Führing
Rechtsanwalt
Peter Pietsch
Rechtsanwältin
Leila Memet-Serbest
Suche nach
Rechtsbegriffen:
 
Ticker
Deutsche Anwaltshotline
Jura-Ticker für Ihre Seite?
Einfach hier klicken.
Weitere Dienste:
Deutsche Anwaltshotline in Social Media

Deutsche Anwaltshotline auf facebook Deutsche Anwaltshotline auf google+ Deutsche Anwaltshotline auf twitter Deutsche Anwaltshotline Social Media Vorteile
Rechtsberatung in folgenden Sprachen:

 

Russisch [Русский]

 

Englisch [English]

 

Türkisch [Türkçe]

 

Griechisch [Eλληνικα]

 

Spanisch [Español]

 

Französisch [Français]

 

Deutsch

Vorteile

Weitere Projekte der Deutschen Anwaltshotline: Anwaltsverzeichnis | Deutsches Rechtsforum