Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Rücklagen
Bei juristischen Fragen zum Thema Rücklagen sollten Sie mit einem Rechtsanwalt mit Interessenschwerpunkt Steuerrecht sprechen. Die Rechtsprobleme, die in diesem Bereich auftreten können, sind vielfältig.
Die selbstständige Recherche im Internet ist sicher sinnvoll, um einen Überblick zu bekommen. Sie lässt jedoch den Suchenden oft im Unklaren, ob die Rechtsnormen auf sein konkretes Problem anwendbar sind.
Ein zugelassener Rechtsanwalt kann oft in wenigen Minuten am Telefon alle individuellen Fragen beantworten oder bei komplexen Fällen wichtige Informationen im Rahmen der telefonischen Erstberatung geben.
Rücklagen treten nur bei buchführenden Unternehmen mit konstantem Eigenkapital auf. Mit einer Rücklagenbildung kann für bestimmte Zwecke Kapital "reserviert" werden. Es wird zwischen offenen und stillen Rücklagen unterschieden.
offene Rücklage Offene Rücklagen sind in der Bilanz auszuweisen, und zwar auf gesonderten Rücklagenkonten. Sie dürfen im Regelfall den steuerlichen Gewinn nicht mindern, Ausnahmen hierzu sind aber z. B. Ansparrücklagen, Rücklagen für Ersatzbeschaffungen und Rücklagen nach § 6b Einkommensteuergesetz
stille Rücklage Als stille Rücklagen werden die sogenannten stillen Reserven bezeichnet. Sie erscheinen gar nicht in der Bilanz, da Vermögensteile unterbewertet wurden: der Buchwert ist niedriger als der wirkliche Wert (Teilwert) eines Wirtschaftsgutes. Ebenso gut können Rücklagen in überhöhten Schuldposten versteckt werden. Zu einer Aufdeckung (Realisierung) stiller Reserven kommt es bei Entnahmehandlungen, Betriebsaufgabe oder Betriebsveräußerung. Bei Verlusten werden zuerst die Rücklagen aufgelöst.
Normen sind §150 AktG und § 37 VAG.
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