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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Reisekostenrichtlinie

Eine Reisekostenrichtlinie wird vielfach in Unternehmen als unternehmensinterne Regelung bzgl. Anfall, Abwicklung und Erstattung von Reisekosten, Bewirtungskosten und sonstigen Repräsentationsaufwendungen verwendet. Hiermit soll für alle Beteiligten eine größt mögliche Rechtssicherheit erreicht werden. Des weiteren soll hierdurch der Gleichbehandlungsgrundsatz unter allen Mitarbeitern zum Ausdruck kommen. Denn eine Reisekostenrichtlinie ist grds. für alle Mitarbeiter eines Unternehmens und bei jeder Geschäftsreise verbindlich und regelt somit das Reiseverhalten der Mitarbeiter.

Denn aufgrund der arbeitsrechtlichen Pflicht eines Mitarbeiters zu reisen stehen ihm gegen das Unternehmen Ansprüche auf Erstattung der bei der Geschäftsreise entstandenen Kosten zu. Der Anspruch auf Kostenerstattung geht bei Vorliegen einer Reisekostenrichtlinie aber nur so weit, wie die Bestimmungen der Reisekostenrichtlinie die Kostentragungspflicht des Unternehmens im Vorfeld regeln. Ein weitergehender Anspruch eines Mitarbeiters auf Kostenerstattung bedarf daher grds. einer gesonderten Vereinbarung bzw. kann bei langjähriger vorheriger praktischer Kostenerstattung aus sog. betrieblicher Übung entstanden sein.
Was in Ihrem konkreten Fall zu beachten ist, teilen Ihnen gerne die Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline mit.
Stand: 16.11.2010

   
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