Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Rechnungen
Die Rechnungsstellung ist ein zentraler juristischer Moment in praktisch jedem Vertragsverhältnis. In der Regel beginnt der gesetzliche Verzug 30 Tage nach der Rechnungsstellung. Ab dem Moment des Verzugs kann der nichtzahlende kostenpflichtig angemahnt und ggf. eingeklagt werden.
Vertraglich können jedoch hiervon abweichende Regelungen getroffen werden.
Je nach Vertragsverhältnis und den vertragsschließenden Parteien ergeben sich unterschiedliche Erfordernisse an eine wirksame Rechnung.
Wie sich die Rechtslage in Ihrem Fall verhält, darüber berät Sie ein zugelassener Rechtsanwalt oft in wenigen Minuten. In komplexeren Fällen gibt er Ihnen wichtige Hinweise für das weitere Vorgehen in Ihrem Fall.
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Zwei einzelne Belege gefälscht - gesamte Versicherung hinfällig Nürnberg (D-AH) - Wird der Krankenversicherung daheim ein ganzer Stapel von Rechnungen zu einer kostspieligen Behandlung im Ausland vorgelegt, reichen schon einzelne offenbar gefälschte Quittungen darunter aus, alle Zahlungen insgesamt verspielt zu haben - egal, um welche marginalen Beträge es bei den Fälschungen ging. ...weiter lesen
Nürnberg (D-AH) - Wird der Krankenversicherung daheim ein ganzer Stapel von Rechnungen zu einer kostspieligen Behandlung im Ausland vorgelegt, reichen schon einzelne offenbar gefälschte Quittungen darunter aus, alle Zahlungen insgesamt verspielt zu haben - egal, um welche marginalen Beträge es bei den Fälschungen ging. Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, hat in einem solchen jetzt veröffentlichten Fall das Amtsgericht München (Az. 262 C 14671/05) einer Versicherung Recht gegeben, die sich weigerte, ihrer Klientin die Kosten für eine Malaria-Behandlung des ordnungsgemäß mitversicherten Ehemannes zu erstatten.
Für die während einer Reise in Nigeria durchgeführte Behandlung und für die entsprechenden Medikamente wurden Rechnungen und Quittungen ausgestellt, welche die Frau bei ihrer Versicherung einreichte. Eine Überprüfung über die Botschaft in Lagos ergab aber, dass zwei der Belege nicht von einem dortigen Krankenhaus oder einer Apotheke ausgestellt wurden, sondern den Namen eines Arzneimittelhandels trugen. Und der Inhaber des Unternehmens gab zu Protokoll, diese Rechnungen würden nicht von seiner Firma stammen.
Die solcherweise ins Zwielicht geratene Frau behauptete zunächst vor Gericht, auch die umstrittenen Belege habe ihr Ehemann während seiner Erkrankung bekommen, dann gab sie aber im weiteren Verlauf des Prozesses zu, diese Papiere im Unterschied zu den vielen anderen erst nachträglich beschafft zu haben. Ein klarer Fall von Obliegenheitsverletzung, die zur Leistungsfreiheit für den gesamten Versicherungsfall führt.
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