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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Rechnungen

Die Rechnungsstellung ist ein zentraler juristischer Moment in praktisch jedem Vertragsverhältnis. In der Regel beginnt der gesetzliche Verzug 30 Tage nach der Rechnungsstellung. Ab dem Moment des Verzugs kann der nichtzahlende kostenpflichtig angemahnt und ggf. eingeklagt werden.
Vertraglich können jedoch hiervon abweichende Regelungen getroffen werden.
Je nach Vertragsverhältnis und den vertragsschließenden Parteien ergeben sich unterschiedliche Erfordernisse an eine wirksame Rechnung.

Wie sich die Rechtslage in Ihrem Fall verhält, darüber berät Sie ein zugelassener Rechtsanwalt oft in wenigen Minuten. In komplexeren Fällen gibt er Ihnen wichtige Hinweise für das weitere Vorgehen in Ihrem Fall.
Stand: 21.12.2010

   
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