Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Quellensteuer
Quellensteuer ist eine Bezeichnung für eine Steuer, die direkt an der Quelle einbehalten und an das Finanzamt abgeführt wird. Eine Quellensteuer ist z.B. die Lohnsteuer, die vom Arbeitgeber für den Arbeitnehmer an das Finanzamt abgeführt wird. Die Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung des Arbeitnehmers auf seine Einkommensteuer. Die vom Arbeitgeber abgeführten Steuern werden im Veranlagungsverfahren auf die Einkommensteuerschuld des Arbeitnehmers angerechnet.
Auch die Abgeltungssteuer ist eine Quellensteuer, nämlich eine Quellensteuer auf Kapitalerträge. Die Steuer wird dabei direkt an der Quelle - also grds. beim Kreditinstitut - einbehalten und anonym abgeführt. Die Steuerberechnung erfolgt dabei mit einem feststehenden Steuersatz von 25 Prozent, eine Anrechnung auf die persönliche Einkommensteuer erfolgt grds. nicht.
Viele Fragen zum Thema Quellensteuer lassen sich von einem in diesem Fachbereich erfahrenen Rechtsanwalt innerhalb weniger Minuten sofort beantworten. Bitte halten Sie zu Ihrem Telefonat eventuell vorhandene Unterlagen, insbesondere etwaige Steuerbescheide, bereit.
Stand: 25.01.2012