Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Private Krankenversicherung
Die Rechtsgrundlage der privaten Krankenversicherung (PKV) bilden gesetzliche und vertragliche Bestimmungen. Neben den allgemeinen Normen des Zivilrechts, insbesondere des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) gelten die gesetzlichen Rahmenbedingungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). Die PKV ist nunmehr in § 192 bis 208 VVG 2008 geregelt. Eine elementare Rolle bei der PKV spielen die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Krankheitskosten - und Krankenhaustagegeldversicherung (MB/KK) sowie für die Krankentagegeldversicherung (MB/KT).
Beiträge zur privaten Krankenversicherung können derzeit gemäß § 10 EStG bis zu einem kompliziert zu berechnenden Höchstbetrag als Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden und sind bei der Einkommenssteuererklärung als Sonderausgaben abzugsfähig. Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Feb. 2008 2 BvL 1/06 ist der Gesetzgeber verpflichtet, spätestens mit Wirkung zum 01.01.2010 eine Neuregelung zu treffen, da die Höchstbetragsbeschränkung verfassungswidrig ist. Bis dahin bleiben die einkommensteuerrechtlichen Vorschriften gemäß § 10 EStG jedoch anwendbar.
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Stand: 28.09.2011
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