Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Pauschbetrag Ein Pauschbetrag ist ein allgemeiner Mindestbetrag, der in jedem Fall, also ohne konkreten Nachweis durch Einzelbelege gewährt wird. Mit der Gewährung eines Pauschbetrages wird der Zweck der Vereinfachung und des Bürokratieabbaus verfolgt. Denn vielfach wird hierdurch die Einreichung und Prüfung von Einzelbelegen im Rahmen der jeweiligen Steuerveranlagung überflüssig. Das deutsche Steuerrecht kennt daher eine Vielzahl unterschiedlicher Pauschbeträge, die stets von Amts wegen vom Finanzamt zu berücksichtigen sind, und zwar teils als Werbungskosten, teils als Sonderausgaben und zum Teil als außergewöhnliche Belastungen. Beste Beispiele sind die Arbeitnehmerpauschbeträge oder die Sparerpauschbeträge.
Ob in Ihrem konkreten Fall die Sammlung und Geltendmachung von Einzelbelegen statt der von Amts wegen zu berücksichtigenden Pauschbeträge sinnvoll ist und was hierbei im Einzelfall beachtet werden sollte, teilen Ihnen gerne die Kooperationsanwälten der Deutschen Anwaltshotline mit. Stand: 07.02.2012
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