Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema MwSt ausweisbar
Bei juristischen Fragen zum Thema MwSt ausweisbar sollten Sie mit einem Rechtsanwalt mit Interessenschwerpunkt Steuerrecht sprechen. Die Rechtsprobleme, die in diesem Bereich auftreten können, sind vielfältig.
Die selbstständige Recherche im Internet ist sicher sinnvoll, um einen Überblick zu bekommen. Sie lässt jedoch den Suchenden oft im Unklaren, ob die Rechtsnormen auf sein konkretes Problem anwendbar sind.
Ein zugelassener Rechtsanwalt kann oft in wenigen Minuten am Telefon alle individuellen Fragen beantworten oder bei komplexen Fällen wichtige Informationen im Rahmen der telefonischen Erstberatung geben.
MwSt steht für Mehrwertsteuer, was ein laienhafter Begriff für Umsatzsteuer ist.
Nur wer selbst umsatzsteuerpflichtig ist, darf auf von ihm ausgestellten Rechnungen die Umsatzsteuer ausweisen, das heißt angeben, wie viel USt in dem Rechnungsbetrag enthalten ist. Damit bestätigt der USt-Pflichtige, dass er diesen Teilbetrag als USt an das Finanzamt abführen wird. Der Sinn des Ausweises der USt liegt darin, dass der Rechnungsempfänger die ausgewiesene USt wiederum abziehen kann, wenn er selbst USt abzuführen hat. Daher ist es auch ordnungswidrig bzw. strafbar, wenn jemand, der nicht umsatzsteuerpflichtig ist, USt auf seinen Rechnungen ausweist. Er schuldet dann dem Finanzamt auch die ausgewiesene USt.