Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema MwSt MwSt. ist die Abkürzung für "Mehrwertsteuer", und Mehrwertsteuer ist die Steuer, die der Gesetzgeber Umsatzsteuer nennt. MwSt ist also genau genommen die Abkürzung für einen falschen Begriff. Korrekt müsste es also USt. heißen. Die MwSt beträgt für alle Güter grundsätzlich 19 Prozent (sog. Regelsteuersatz), nur eine Reihe von Gütern und Dienstleistungen unterliegen einem ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent. Bis zum 31.12.2006 galt ein MwSt-Satz von nur 16 Prozent.
Für Unternehmen ist die MwSt. ein durchlaufender Posten, da Sie aus den Betriebsausgaben die Umsatzsteuer erstattet bekommen und die Umsatzsteuer, die Sie Ihren eigenen Kunden in Rechnung stellen, auf den Nettoangebotspreis aufschlagen. Dadurch werden die Verbraucher mit der MwSt tatsächlich belastet.
Wenn Sie Fragen zur MwSt haben, oder zum ermäßigten oder vollen Steuersatz, so rufen Sie einfach einen unserer auf das Steuerrecht spezialisierten Anwälte an. Stand: 27.04.2012
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