Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Mietleasing
Ein Leasingvertrag ist eine Art Miet-/Kaufvertrag. Ein Leasinggeber übergibt einem Leasingnehmer einen Gegenstand zum Gebrauch. Der Leasingnehmer haftet dabei zumeist für Instandhaltung, Untergang und Beschädigung und muss an den Leasinggeber Leasingraten zahlen, z.B. bei Formen des Kfz-Leasing.
Die Probleme im Bereich von Leasingverträgen sind äußerst vielfältig. Sie beginnen bei vertraglichen und zivilrechtlichen Streitigkeiten, können aber auch im Steuerrecht und Strafrecht eine Rolle spielen.
Dabei handelt es sich gerade beim Leasing um ein Gebiet, mit dem der juristische Laie schlecht vertraut ist, bei dem aber Informationsmangel zu teuren Folgen führen kann.
Dabei ist jedes Problem und jeder Leasingvertrag unterschiedlich. Viele Fragen zu diesem Thema lassen sich von einem in diesem Fachbereich erfahrenen Rechtsanwalt innerhalb weniger Minuten sofort beraten.
Bitte halten Sie eventuell vorhanden Unterlagen wie z.B. Leasingvertrag, Schriftverkehr oder ähnliches bereit.
Stand: 27.08.2010