Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Mehrwertsteuer ausweisbar
Bei juristischen Fragen zum Thema Mehrwertsteuer ausweisbar sollten Sie mit einem Rechtsanwalt mit Interessenschwerpunkt Steuerrecht sprechen. Die Rechtsprobleme, die in diesem Bereich auftreten können, sind vielfältig.
Die selbstständige Recherche im Internet ist sicher sinnvoll, um einen Überblick zu bekommen. Sie lässt jedoch den Suchenden oft im Unklaren, ob die Rechtsnormen auf sein konkretes Problem anwendbar sind.
Ein zugelassener Rechtsanwalt kann oft in wenigen Minuten am Telefon alle individuellen Fragen beantworten oder bei komplexen Fällen wichtige Informationen im Rahmen der telefonischen Erstberatung geben.
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In diesem Zusammenhang ist zuerst anzumerken, dass der Begriff Mehrwertsteuer völlig unzutreffend ist, da die Ware oder Dienstleistung durch die Umsatzsteuer nicht mehr wert wird. Durch die Netto-Allphasen-Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug ist gewährleistet, dass zwar der umsatzsteuerliche Unternehmer die Umsatzsteuer bezahlt, aber der Endverbraucher diese trägt.
Die Umsatzsteuer ist immer ausweisbar, wenn der umsatzsteuerliche Unternehmer zur Rechnungsstellung berechtigt ist und dieser im Inland sich abspielt, denn ansonsten wäre er nicht steuerbar, sowie nach § 4 UStG nicht steuerfrei ist. Bei der Steuerfreiheit ist noch zu beachten, dass in diesem Zusammenhang bei bestimmten Umsätzen zur Umsatzsteuer optiert werden kann, das heißt, man erklärt sich, bei der Umsatzsteuer mitspielen zu wollen. Wer jedoch Umsatzsteuer unberechtigt ausweist, kann diese wegen § 14 III UStG nicht vom Finanzamt zurückfordern, da im Gegensatz zu § 14 II UStG keine Korrekturmöglichkeit der Rechnungen besteht. Gleichzeitig entfällt für den Rechnungsempfänger die Möglichkeit des Vorsteuerabzuges.