Rechtsberatung Hotline
zur Startseite zum ImpressumKontaktzum Pressebereich
für Anwältefür MitgliederNewsletter bestellenzu den FAQs
Stellenangebote Datenschutzerklärung
Anwaltshotline: Sofort telefonische Rechtsberatung E-Mail-Beratung: Rechtsberatung E-Mail Vertragscenter: Download von Verträgen, Musterschreiben und Leitfäden Anwaltssuche: Bundesweite Suche nach Rechtsanwälten und Kanzleien

Telefonische Rechtsberatung zum Thema Mehrwertsteuer ausweisbar

Tipps & Service

 

Anrufen ohne 0900-Nr.

 

Mitglied werden

 

Newsletter bestellen

 

Seite empfehlen

 

Zu Favoriten hinzufügen

 

Alle Durchwahlen drucken

 

Login

Durchwahl zum Thema Mehrwertsteuer ausweisbar
(Steuerrecht)
0900-1 875 006-785
(1,99 EUR/Min* | 07:00 - 01:00Uhr)
Steuerrecht
Tüv Service tested Noch mehr Qualität:
Bewerten auch Sie den Anwalt
nach dem Gespräch !

Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Mehrwertsteuer ausweisbar

Bei juristischen Fragen zum Thema Mehrwertsteuer ausweisbar sollten Sie mit einem Rechtsanwalt mit Interessenschwerpunkt Steuerrecht sprechen.
Die Rechtsprobleme, die in diesem Bereich auftreten können, sind vielfältig.

Die selbstständige Recherche im Internet ist sicher sinnvoll, um einen Überblick zu bekommen. Sie lässt jedoch den Suchenden oft im Unklaren, ob die Rechtsnormen auf sein konkretes Problem anwendbar sind.

Ein zugelassener Rechtsanwalt kann oft in wenigen Minuten am Telefon alle individuellen Fragen beantworten oder bei komplexen Fällen wichtige Informationen im Rahmen der telefonischen Erstberatung geben.

   
Infos zum Thema: Mehrwertsteuer ausweisbar

In diesem Zusammenhang ist zuerst anzumerken, dass der Begriff Mehrwertsteuer völlig unzutreffend ist, da die Ware oder Dienstleistung durch die Umsatzsteuer nicht mehr wert wird. Durch die Netto-Allphasen-Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug ist gewährleistet, dass zwar der umsatzsteuerliche Unternehmer die Umsatzsteuer bezahlt, aber der Endverbraucher diese trägt.

Die Umsatzsteuer ist immer ausweisbar, wenn der umsatzsteuerliche Unternehmer zur Rechnungsstellung berechtigt ist und dieser im Inland sich abspielt, denn ansonsten wäre er nicht steuerbar, sowie nach § 4 UStG nicht steuerfrei ist. Bei der Steuerfreiheit ist noch zu beachten, dass in diesem Zusammenhang bei bestimmten Umsätzen zur Umsatzsteuer optiert werden kann, das heißt, man erklärt sich, bei der Umsatzsteuer mitspielen zu wollen.
Wer jedoch Umsatzsteuer unberechtigt ausweist, kann diese wegen § 14 III UStG nicht vom Finanzamt zurückfordern, da im Gegensatz zu § 14 II UStG keine Korrekturmöglichkeit der Rechnungen besteht. Gleichzeitig entfällt für den Rechnungsempfänger die Möglichkeit des Vorsteuerabzuges.
Ähnliche Themen:

Steuerstrafrecht Rechtsnormen Steuerfreiheit ausweisbar Steuerrecht 
Vorsteuerabzug Erstberatung Umsatzsteuer zurückfordern 
Rechnungsstellung Rechtsanwalt Strafrecht Ustg Mehrwertsteuer 
Rechnungen Finanzamt 
Einige Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline:
Rechtsanwalt
Kai Steinle
Rechtsanwalt
Hans-Jürgen Leopold
Rechtsanwalt
Bernd Beder
Rechtsanwältin
Bärbel Dimopulos
Suche nach
Rechtsbegriffen:
 
Ticker
Deutsche Anwaltshotline
Jura-Ticker für Ihre Seite?
Einfach hier klicken.
Weitere Dienste:
Deutsche Anwaltshotline in Social Media

Deutsche Anwaltshotline auf facebook Deutsche Anwaltshotline auf google+ Deutsche Anwaltshotline auf twitter Deutsche Anwaltshotline Social Media Vorteile
Rechtsberatung in folgenden Sprachen:

 

Russisch [Русский]

 

Englisch [English]

 

Türkisch [Türkçe]

 

Griechisch [Eλληνικα]

 

Spanisch [Español]

 

Französisch [Français]

 

Deutsch

Vorteile

Weitere Projekte der Deutschen Anwaltshotline: Anwaltsverzeichnis | Deutsches Rechtsforum