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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Lohnsteuer

Der Lohnsteuer unterliegen alle abhängig beschäftigten Arbeitnehmer mit ihren Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit. Lohnsteuer ist vorausbezahlte Einkommensteuer. Es handelt sich also lediglich um eine besondere Erhebungsform, bei der die Lohnsteuer durch den Arbeitgeber berechnet und als Vorauszahlung auf die Einkommenssteuer an das Finanzamt abgeführt wird. Nach dem Veranlagungszeitraum kann der Arbeitnehmer die Einkommensteuererklärung abgeben und durch die Lohnsteuerabführung zuviel bezahlte Einkommensteuer zurückverlangen. In den meisten Fällen kommt es zur teilweisen Rückzahlung der bereits abgeführten Lohnsteuer. Möchte der Arbeitnehmer die Einkommensteuererklärung abgeben, dann sind grundsätzlich alle steuerlichen Abzugsmöglichkeiten wie Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und Steuerermäßigungen in Betracht zu ziehen. Hierbei sind die unterschiedlichsten Regelungen zu beachten, wie z.B. die genaue Ermittlung von Fortbildungskosten, Umzugskosten etc. Um in den Genuss aller Steuersparmöglichkeiten zu kommen, ist es ratsam einen auf das Steuerrecht spezialisierten Rechtsanwalt der Deutschen Anwaltshotline zu kontaktieren.
Stand: 28.09.2011
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