Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Lebensversicherung
Lebensversicherungen waren bis zum 31.12.2004 steuerprivilegiert. Die Auszahlung war nach 12 Jahren steuerfrei. Das Steuerprivileg ist nun weggefallen. Die Lebensversicherung ist nun immer mit dem vollen Ertragsanteil zu versteuern. Besonderheiten sind bei Lebensversicherungen auf Rentenbasis und bei der so genannten Riester-Rente zu beachten. Auch bei der Riester-Rente handelt es sich um eine Lebensversicherung oder Leibrentenversicherung, die aber steuerlich gefördert wird.
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Stand: 21.04.2011
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