Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Leasingrecht
Ein Leasingvertrag ist rechtsdogmatisch ein typengemischter Vertrag. Es handelt um eine Mischung aus einem Vertrag über Nutzungsüberlassung und einem atypischem Mietvertrag. In der wirtschaftlichen Praxis handelt es sich um eine Finanzierungsmöglichkeit, bei der das Leasingobjekt, zum Beispiel ein Auto, vom Leasinggeber als Eigentum erworben und finanziert wird. Sodann überlässt der Leasinggeber dem Leasingnehmer gegen Zahlung der vereinbarten Leasingrate das Leasingobjekt zur Nutzung. Leasingverträge haben zwar einen ähnlichen Charakter wie Mietverträge. Von der Miete unterscheidet sich Leasing allerdings dadurch, dass die mietvertraglich geschuldete Gewährleistungspflicht des Vermieter auf den auf den Leasingnehmer übergegangen ist.
Ein in diesem Bereich erfahrener Rechtsanwalt kann Ihnen innerhalb weniger Minuten sofort beratend zur Seite stehen. Bitte halten Sie für das Gespräch Leasingvertrag bereit, um mit Ihnen die maßgeblichen Regelungen besprechen zu können. Stand: 05.07.2010