Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Krankenkassenhöchstsatz
Mit dem Krankenkassenhöchstsatz wird die Grenze für die zulässigen Beitragssätze bezeichnet.
Durch die Vereinheitlichung der Kassenbeiträge auf einen festgelegten Beitragssatz von derzeit allgemein 14,9 Prozent und die damit einhergehende Vereinheitlichung, ist der Begriff heute weitgehend obsolet.
Davon zu unterscheiden ist der Höchstbeitrag zur Gesetzlichen Krankenversicherung. Die Versicherungsbeiträge für Mitglieder einer gesetzlichen Krankenversicherung hängen von deren Bruttoverdienst ab. Dabei müssen die Beiträge jedoch nur bis zu einem, durch das statistische Bundesamt jährlich neu berechneten, Höchstbeitrag bezahlt werden.
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