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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Kontrollmitteilung

Das Finanzamt, das die Veranlagung des einzelnen Steuerpflichtigen durchführt, erhält von dritter Seite (andere Finanzämter, Außenprüfung der Finanzverwaltung, andere Behörden, Banken, Versicherer, Notare usw.) Informationen, die für die Besteuerung und Veranlagung von großer Bedeutung sind. Diese Informationen sollen die Finanzverwaltung in die Lage versetzen, möglichst umfassend alle Einkünfte des Steuerpflichtigen zu erfassen und der Besteuerung zu unterwerfen.

Beispielsweise erhält das Finanzamt eine Benachrichtigung seitens des Zolls, dass bei einem Steuerpflichtigen bei der Einreise nach Deutschland ein bestimmter Geldbetrag gefunden wurde. Dies kann zum einen Anlass für die weitere Prüfung im Bereich Steuerhinterziehung von Einkommensteuer (nicht deklarierte Kapitalerträge oder Geld selbst stammt aus schwarzen, nicht erklärten Einkünften) oder zum anderen von Erbschaft-/Schenkungsteuer (z.B. wurde der betreffende Geldbetrag etwa bei einer kürzlich angefallenen Erbschaft nicht angezeigt) durch das jeweilige Wohnsitzfinanzamt geben.

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Stand: 12.08.2011
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