Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Kindergeldrecht
Personen mit Kindern erhalten Kindergeld. Gesetzliche Grundlage ist das Bundeskindergeldgesetz i.d.F. vom 30.1.1990. Als Kinder gelten eheliche, für ehelich erklärte, an Kindes statt angenommene und nichteheliche Kinder, des weiteren in den Haushalt aufgenommene Stiefkinder, Pflegekinder sowie aufgenommene oder überwiegend unterhaltene Enkel und Geschwister. Über das 16. Lebensjahr hinaus wird Kindergeld bis zum 27. Lebensjahr nur bei Schul- oder Berufsausbildung gezahlt. Das Kindergeld wird beim Arbeitsamt des Wohnsitzes beantragt.
Sollte der Anspruch auf Kindergeld nicht strittig sein, liegen die Problematiken gerne in den Themenbereichen Höhe des Kindergeldes oder Rückwirkung des Kindergeldanspruchs. In der Praxis beschäftigen sich hauptsächlich Steuerrechtler mit der Materie rund um die Berechnug des Kindergeldes.
Die Rechtsfragen zu diesem Bereich sind vielfältig, seien es Probleme bei der Beantragung, bei Unsicherheiten, ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht, die Folgen einer Trennung, usw.
Die meisten Fragen können aber in einem kurzen Telefonat mit unseren Anwälten geklärt werden. Bitte halten Sie eventuell vorhanden Unterlagen wie z.B. Schriftverkehr oder Bescheide bereit.